Rechtsanwalt im Anzug

P-Konto-Bescheinigung EXPRESS Soforthilfe bei Kontopfändung

Mit unserer Bescheinigung nach § 903 ZPO erhöht Ihre Bank den Freibetrag auf Ihrem P-Konto. Bundesweit gültig bei allen Banken.

In drei Schritten zum höheren Freibetrag

1

Formular ausfüllen

Einfach das Auftragsformular ausfüllen und absenden.

2

Wir stellen aus

Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post, auf Wunsch vorab per E-Mail oder direkt an Ihre Bank.

3

Bank erhöht den Freibetrag

Nach Eingang der Unterlagen bei Ihrer Bank wird Ihr Freibetrag erhöht.

Bescheinigung online beantragen

15 € inkl. MwSt.Zusatzleistungen & Preise

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Klare Preise

Sie zahlen nur, was Sie brauchen. Alle Preise inklusive MwSt. Bezahlen können Sie per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Vorkasse.

Anwaltliche P-Konto-Bescheinigung

15 € inkl. MwSt.
  • Bescheinigung nach § 903 ZPO
  • EXPRESS Bearbeitung 24 Std. (0 €)
  • Bei allen Banken gültig
  • Geld-zurück-Garantie

Zusatzleistungen (optional)

EXPRESS Bearbeitung bis 16.00 UhrBei Bestellung bis 15 Uhr, nicht an Wochenenden und Feiertagen
10 €
Unterlagen vorab per E-Mail senden
5 €
Anwaltliches Schreiben an Ihre Bank
5 €
Unterlagen direkt an Ihre Bank senden
15 €
Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos
25 €

Noch kein P-Konto? Wir beantragen es für Sie. Bestellen Sie dazu die Bescheinigung und wählen Sie im Auftragsformular die Zusatzleistung „Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos“.

Geld-zurück-Garantie: Lehnt Ihre Bank unsere Bescheinigung ab, erstatten wir Ihnen alle gezahlten Gebühren vollständig.

Das sagen unsere Mandanten

4,9

„Ich habe die Bescheinigung mit Express kurz vor 15 Uhr beantragt und sie wie versprochen kurz vor 16 Uhr als PDF per E-Mail erhalten. Das Original kam zwei Tage später per Post, und meine Bank hat die Erhöhung direkt freigegeben. Dieser Service hat mir sehr weitergeholfen!“

Google-Bewertung · 2025

„Ich hatte anfangs meine Zweifel, aber die 5 Sterne sind verdient. Meine Daten wurden schnell geprüft, und 22 Stunden später hatte ich die P-Konto-Bescheinigung im E-Mail-Postfach. Meine Bank konnte umgehend handeln. Absolut zu empfehlen.“

Google-Bewertung · 2025

„Montagabend Anfrage gesendet, Dienstagmorgen Unterlagen nachgereicht und kurz darauf die Bescheinigung erhalten, die auch direkt an meine Bank ging. Am Mittwoch war mein Konto wieder frei. Und das bei der Postbank, wo sonst alles dauert.“

Google-Bewertung · 2025

„Freundlicher Kontakt und Antwort auf jede E-Mail. Als die Bescheinigung auf dem Postweg verloren ging, wurde sich sofort gekümmert, und der neue Versand war schon am nächsten Tag da. Nur zu empfehlen.“

Google-Bewertung · 2023

Auszug aus dem Google-Unternehmensprofil der TLC Rechtsanwaltskanzlei, Texte gekürzt, Stand September 2026. Die Bewertungen werden weder von uns noch von Google darauf geprüft, ob die Verfasser unsere Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Ihre Vorteile im Überblick

Direkt vom Rechtsanwalt

Die Bescheinigung stellt die TLC Rechtsanwaltskanzlei aus. Rechtsanwälte gehören zu den Stellen, die nach § 903 ZPO bescheinigen dürfen.

Schnell bearbeitet

Wir bearbeiten Ihren Auftrag schnell und unkompliziert. Mit Express erledigen wir ihn werktags noch am selben Tag bis 16 Uhr.

Bei allen Banken gültig

Jede Bank in Deutschland muss eine ordnungsgemäße Bescheinigung nach § 903 ZPO berücksichtigen.

Geld-zurück-Garantie

Lehnt Ihre Bank unsere Bescheinigung ab, erstatten wir Ihnen alle gezahlten Gebühren vollständig.

Ohne Termin

Kein Termin, keine Wartezeit, kein Weg zur Behörde. Sie beantragen bequem am Smartphone oder am PC.

Vertraulich

Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden verschlüsselt übertragen.

So hoch ist Ihr Freibetrag

Auf einem P-Konto sind seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 € automatisch vor der Kontopfändung geschützt. Mit einer Bescheinigung erhöht sich dieser Betrag. Ein Beispiel für eine verheiratete Person mit zwei Kindern, für die sie Kindergeld erhält:

Grundfreibetrag
1.590,00 €
Unterhalt Ehepartner
+ 597,42 €
Unterhalt erstes Kind
+ 332,83 €
Unterhalt zweites Kind
+ 332,83 €
Kindergeld (2 × 259 €)
+ 518,00 €
Freibetrag im Monat
3.371,08 €

Ihren persönlichen Freibetrag berechnet das Auftragsformular im ersten Schritt, kostenlos und unverbindlich. Alle Werte stehen in der Freibetrag-Tabelle 2026/2027.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Neben Rechtsanwälten dürfen auch Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger und anerkannte Schuldnerberatungsstellen die Bescheinigung ausstellen. Der Unterschied liegt im Weg dorthin.

Behörde oder Beratungsstelle

Antrag
Termin oder Post
Erreichbarkeit
Bürozeiten
Bearbeitung
Je nach Auslastung
Kosten
Meist kostenlos
Antrag
5 Minuten
Erreichbarkeit
24/7
Bearbeitung
Schnell
Kosten
15 €

Häufige Fragen

Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?
Mit der P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO weisen Sie Ihrer Bank nach, dass Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht als der Grundfreibetrag von 1.590 €. Darin stehen zum Beispiel Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen. Die Bank muss den bescheinigten Betrag auf Ihrem P-Konto freigeben.
Wie wird mein gepfändetes Konto wieder freigegeben?
In zwei Schritten. Erstens: Lassen Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln. Damit wird es wieder freigegeben, und Sie können bis zum Grundfreibetrag von 1.590 € im Monat über Ihr Guthaben verfügen. Zweitens: Mit einer P-Konto-Bescheinigung gibt Ihre Bank einen höheren Betrag frei, etwa für Unterhalt, Kindergeld oder Sozialleistungen. Wir übernehmen beides für Sie: Bestellen Sie die Bescheinigung und wählen Sie im Auftragsformular die Zusatzleistung „Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos“.
Wann brauche ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Immer dann, wenn der Grundfreibetrag nicht reicht: wenn Sie Unterhalt leisten (auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder), Kindergeld auf Ihr Konto bekommen oder bestimmte Sozialleistungen beziehen. Ohne Bescheinigung schützt die Bank nur den Grundfreibetrag.
Wer darf die Bescheinigung ausstellen?
Nach § 903 ZPO unter anderem Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger und geeignete Personen oder Stellen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei und stellen die Bescheinigung online aus.
Muss meine Bank die Bescheinigung akzeptieren?
Ja. Jede Bank in Deutschland muss eine ordnungsgemäße Bescheinigung nach § 903 ZPO berücksichtigen, spätestens ab dem zweiten Geschäftstag nach der Vorlage. Sollte Ihre Bank unsere Bescheinigung dennoch ablehnen, erstatten wir Ihnen alle gezahlten Gebühren.
Wie schnell erhalte ich die Bescheinigung?
Wir bearbeiten Ihren Auftrag schnell und unkompliziert und senden die Bescheinigung per Post. Mit der Option „Vorab per E-Mail“ erhalten Sie sie zusätzlich als PDF und können sie sofort an Ihre Bank weiterleiten. Mit Express erledigen wir Ihren Auftrag noch am selben Tag bis 16 Uhr, wenn Sie montags bis freitags bis 15 Uhr bestellen (nicht an Wochenenden und Feiertagen).
Was kostet die Bescheinigung?
Die anwaltliche P-Konto-Bescheinigung kostet 15 € inklusive MwSt. Mehr zahlen Sie nur, wenn Sie Zusatzleistungen dazubuchen, zum Beispiel Express, den Versand vorab per E-Mail oder die Zusendung direkt an Ihre Bank. Alle Preise finden Sie unter Preise.
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto 2026?
Seit 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 € im Monat. Er erhöht sich für die erste unterhaltsberechtigte Person um 597,42 € und für jede weitere um 332,83 €, dazu kommen zum Beispiel 259 € Kindergeld je Kind. Die Werte gelten bis 30. Juni 2027. Zur Tabelle
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Eine unbefristete Bescheinigung gilt, bis sich Ihre Verhältnisse ändern. Die Bank darf frühestens nach zwei Jahren eine neue verlangen, vorher nur bei Anhaltspunkten, dass sie nicht mehr stimmt. Ändert sich etwas, etwa durch die Geburt eines Kindes, legen Sie eine neue Bescheinigung vor.
Ich habe noch kein P-Konto. Was muss ich tun?
Wir beantragen das P-Konto für Sie. Bestellen Sie dazu die P-Konto-Bescheinigung und wählen Sie im Auftragsformular die Zusatzleistung „Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos“ (25 €). Grundsätzlich kann jedes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umgewandelt werden, auch wenn es bereits gepfändet ist. Die Bank muss das spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstags nach dem Antrag erledigen. Mehr zum P-Konto
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Wer mehrere P-Konten unterhält, riskiert den Pfändungsschutz und macht sich unter Umständen strafbar.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir verwenden sie nur für Ihren Auftrag. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Noch Fragen? Schreiben Sie uns: mail@tlc-kanzlei.de

Bereit? Jetzt Bescheinigung beantragen

Das Formular dauert etwa fünf Minuten. Ihren Freibetrag sehen Sie sofort, kostenlos und unverbindlich.

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