P-Konto-Bescheinigung EXPRESS Soforthilfe bei Kontopfändung
Mit unserer Bescheinigung nach § 903 ZPO erhöht Ihre Bank den Freibetrag auf Ihrem P-Konto. Bundesweit gültig bei allen Banken.
- Direkt vom Rechtsanwalt
- Nur 15 € inkl. MwSt.
- Online in 5 Minuten beantragt
- Geld-zurück-Garantie
Express heute noch möglich: bis 15 Uhr bestellt, bis 16 Uhr erledigt (Zusatzleistung).
In drei Schritten zum höheren Freibetrag
Formular ausfüllen
Einfach das Auftragsformular ausfüllen und absenden.
Wir stellen aus
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post, auf Wunsch vorab per E-Mail oder direkt an Ihre Bank.
Bank erhöht den Freibetrag
Nach Eingang der Unterlagen bei Ihrer Bank wird Ihr Freibetrag erhöht.
Bescheinigung online beantragen
15 € inkl. MwSt.Zusatzleistungen & Preise
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Klare Preise
Sie zahlen nur, was Sie brauchen. Alle Preise inklusive MwSt. Bezahlen können Sie per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Vorkasse.
Anwaltliche P-Konto-Bescheinigung
- Bescheinigung nach § 903 ZPO
- EXPRESS Bearbeitung 24 Std. (0 €)
- Bei allen Banken gültig
- Geld-zurück-Garantie
Zusatzleistungen (optional)
- EXPRESS Bearbeitung bis 16.00 UhrBei Bestellung bis 15 Uhr, nicht an Wochenenden und Feiertagen
- 10 €
- Unterlagen vorab per E-Mail senden
- 5 €
- Anwaltliches Schreiben an Ihre Bank
- 5 €
- Unterlagen direkt an Ihre Bank senden
- 15 €
- Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos
- 25 €
Noch kein P-Konto? Wir beantragen es für Sie. Bestellen Sie dazu die Bescheinigung und wählen Sie im Auftragsformular die Zusatzleistung „Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos“.
Das sagen unsere Mandanten
„Ich habe die Bescheinigung mit Express kurz vor 15 Uhr beantragt und sie wie versprochen kurz vor 16 Uhr als PDF per E-Mail erhalten. Das Original kam zwei Tage später per Post, und meine Bank hat die Erhöhung direkt freigegeben. Dieser Service hat mir sehr weitergeholfen!“
„Ich hatte anfangs meine Zweifel, aber die 5 Sterne sind verdient. Meine Daten wurden schnell geprüft, und 22 Stunden später hatte ich die P-Konto-Bescheinigung im E-Mail-Postfach. Meine Bank konnte umgehend handeln. Absolut zu empfehlen.“
„Montagabend Anfrage gesendet, Dienstagmorgen Unterlagen nachgereicht und kurz darauf die Bescheinigung erhalten, die auch direkt an meine Bank ging. Am Mittwoch war mein Konto wieder frei. Und das bei der Postbank, wo sonst alles dauert.“
„Freundlicher Kontakt und Antwort auf jede E-Mail. Als die Bescheinigung auf dem Postweg verloren ging, wurde sich sofort gekümmert, und der neue Versand war schon am nächsten Tag da. Nur zu empfehlen.“
Auszug aus dem Google-Unternehmensprofil der TLC Rechtsanwaltskanzlei, Texte gekürzt, Stand September 2026. Die Bewertungen werden weder von uns noch von Google darauf geprüft, ob die Verfasser unsere Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Ihre Vorteile im Überblick
Direkt vom Rechtsanwalt
Die Bescheinigung stellt die TLC Rechtsanwaltskanzlei aus. Rechtsanwälte gehören zu den Stellen, die nach § 903 ZPO bescheinigen dürfen.
Schnell bearbeitet
Wir bearbeiten Ihren Auftrag schnell und unkompliziert. Mit Express erledigen wir ihn werktags noch am selben Tag bis 16 Uhr.
Bei allen Banken gültig
Jede Bank in Deutschland muss eine ordnungsgemäße Bescheinigung nach § 903 ZPO berücksichtigen.
Geld-zurück-Garantie
Lehnt Ihre Bank unsere Bescheinigung ab, erstatten wir Ihnen alle gezahlten Gebühren vollständig.
Ohne Termin
Kein Termin, keine Wartezeit, kein Weg zur Behörde. Sie beantragen bequem am Smartphone oder am PC.
Vertraulich
Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden verschlüsselt übertragen.
So hoch ist Ihr Freibetrag
Auf einem P-Konto sind seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 € automatisch vor der Kontopfändung geschützt. Mit einer Bescheinigung erhöht sich dieser Betrag. Ein Beispiel für eine verheiratete Person mit zwei Kindern, für die sie Kindergeld erhält:
- Grundfreibetrag
- 1.590,00 €
- Unterhalt Ehepartner
- + 597,42 €
- Unterhalt erstes Kind
- + 332,83 €
- Unterhalt zweites Kind
- + 332,83 €
- Kindergeld (2 × 259 €)
- + 518,00 €
- Freibetrag im Monat
- 3.371,08 €
Ihren persönlichen Freibetrag berechnet das Auftragsformular im ersten Schritt, kostenlos und unverbindlich. Alle Werte stehen in der Freibetrag-Tabelle 2026/2027.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Neben Rechtsanwälten dürfen auch Arbeitgeber, Familienkassen, Sozialleistungsträger und anerkannte Schuldnerberatungsstellen die Bescheinigung ausstellen. Der Unterschied liegt im Weg dorthin.
Behörde oder Beratungsstelle
- Antrag
- Termin oder Post
- Erreichbarkeit
- Bürozeiten
- Bearbeitung
- Je nach Auslastung
- Kosten
- Meist kostenlos
- Antrag
- 5 Minuten
- Erreichbarkeit
- 24/7
- Bearbeitung
- Schnell
- Kosten
- 15 €
Ratgeber P-Konto
Was bei einer Kontopfändung wichtig ist, erklärt kurz und verständlich.
Freibetrag-Tabelle 2026/2027
Alle P-Konto-Freibeträge seit 1. Juli 2026 auf einen Blick.
Weiterlesen →Konto freigeben
Konto gepfändet? So wird es mit einem P-Konto wieder freigegeben.
Weiterlesen →Freibetrag erhöhen
Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen: Das kann bescheinigt werden.
Weiterlesen →Nachzahlungen schützen
So bleiben nachgezahlte Leistungen auf dem P-Konto geschützt.
Weiterlesen →Zusätzlich Lohn gepfändet?
Was bei einer Lohnpfändung gilt und was Sie tun können.
Weiterlesen →Häufige Fragen
Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?
Wie wird mein gepfändetes Konto wieder freigegeben?
Wann brauche ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Wer darf die Bescheinigung ausstellen?
Muss meine Bank die Bescheinigung akzeptieren?
Wie schnell erhalte ich die Bescheinigung?
Was kostet die Bescheinigung?
Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto 2026?
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Ich habe noch kein P-Konto. Was muss ich tun?
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Sind meine Daten sicher?
Noch Fragen? Schreiben Sie uns: mail@tlc-kanzlei.de
Bereit? Jetzt Bescheinigung beantragen
Das Formular dauert etwa fünf Minuten. Ihren Freibetrag sehen Sie sofort, kostenlos und unverbindlich.
